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Wussten Sie, dass...
… es bedeutende Unterschiede zwischen den Geldgewinnspielgeräten der gewerblichen Spielstätten und den Slotmachines der staatlichen Spielbanken gibt?
Die Unterschiede zwischen den Geldgewinnspielgeräten der gewerblichen Spielstätten und den Slotmachines in Automatensälen der staatlichen Spielbanken zeigen sich vor allem bei den Gewinn- und Verlustmöglichkeiten wie auch im Spielangebot. Der Betrieb der gewerblichen Geldspielgeräte wird durch die Gewerbe- ordnung, die Spielverordnung, das Jugendschutzgesetz und die Baunutzungsverordnung streng geregelt. Außerdem benötigt jedes Gerät eine Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Für die Automatensäle der staatlichen Spielbanken bilden der Glücksspielstaatsvertrag sowie die Spielbankenge- setze der einzelnen Bundesländer die rechtliche Grundlage. Eine spezielle technische Zulassung ist für hier betriebenen Automaten nicht erforderlich.
Gewerbliche Geldgewinnspielgeräte schützen vor hohen Geldverlusten
Spieldauer, Einsätze, Gewinne und vor allem der maximale Verlust sind bei den gewerblichen Geldspielgeräten gesetzlich und technisch genau festgelegt. Als weiterer Schutz für den Spieler schalten sich die Geräte in den gewerblichen Spielstätten nach einer Stunde für fünf Minuten automatisch ab, um ein ununterbro- chenes Spiel zu vermeiden. In den Automatensälen der staatlichen Spielbanken hingegen können Spieler zeitlich unbegrenzt spielen und innerhalb kürzester Zeit hohe Einsätze verlieren.
Geldgewinnspielgeräte in gewerblichen Spielstätten |
Slotmachines in Automatensälen der staatlichen Spielbanken |
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gesetzlicher Höchsteinsatz je Spiel |
20 Cent (1 Spiel = 5Sekunden) |
Unbeschränkt, typisch 1-200 Euro (1 Spiel in der Praxis 2-3 Sekunden) |
gesetzlicher Höchstgewinn je Spiel |
2 Euro |
Unbeschränkt, faktisch bis 50.000 Euro |
gesetzlicher Maximalgewinn je Stunde | 500 Euro (abzüglich des Einsatzes) |
unbeschränkt |
Gesetzlicher Maximalverlust je Stunde | 80 Euro |
unbeschränkt |
Durchschnittlicher Stundenverlust | langfristig maximal 33 Euro (Spielverordnung) in der Praxis: 10,89 Euro (Fraunhofer Institut) |
unbegrenzt in der Praxis ca. 300 Euro |
Quellen: Vgl. Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, „Evaluierung der Novelle der Spielverordnung“, Berlin, 6.12.2010, S. 58; Vgl. Fraunhofer IFF, „Fallstudie zur Kontrolle des gesetzlichen Rahmens der Spielverordnung“, S.10 ff.
Streng reguliertes Spielangebot in gewerblichen Spielstätten
Damit ein ausreichender Spielerschutz gewährleistet wird, ist das Spielangebot in den gewerblichen Spielstätten streng reguliert. So soll beispielsweise durch eine Zweiergruppenaufstellung der Geldgewinnspielgeräte mit Mindestabstand und Sichtblenden ein gleichzeitiges Bespielen mehrerer Geräte erschwert werden. Auch die Anzahl der Geldspielgeräte ist pro Spielstättenkonzession auf maximal zwölf begrenzt. Dagegen stehen in Automatensälen der staatlichen Spielbanken oftmals mehr als 100 bis 300 Slotmachines dicht nebeneinander in einem Raum. Einlasskontrollen zu gewerblichen Spielstätten sind angesichts der Schutzmechanismen, die in die gewerblichen Spielgeräte eingebaut sind, nich notwendig. Sie würden aufgrund der bereits durchgeführten Maßnahmen eine rechtswidrige Überreglemen- tierung darstellen. Alterskontrollen finden statt, geschulte Mitarbeiter sprechen Spielgäste dazu gezielt an.
Gewerbliche Spielstätten |
Automatensäle der staatlichen Spielbanken |
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Anzahl Geräte | Maximal 12 in Spielstätten (pro Konzession) |
Unbeschränkt (bis zu 300 Automaten in einem Saal) |
Abstandsregelung (gegen gleichzeitiges Bespielen mehrerer Geräte) | ja |
nein |
Jackpot (zusätzlicher Gewinn, vom Veranstalter ausgeschüttet) | verboten |
Zulässig; Beispiel: derzeitiger Jackpot im Automatensaal der Spielbank Wiesbaden: 500.000 Euro. (Stand: 03.06.2011) |
Alkoholausschank | verboten |
erlaubt |
Quellen: Vgl, Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, „Evaluierung der Novelle der Spielverordnung“, Berlin, 6.12.2010, S. 58; Vgl. Broschüre „Spielerschutz, Fakten gegen Behauptungen“, Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V., 2010.